Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz

       1. Vertragsform 
Der Kunde schliesst mit dem Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag ab. Der Umfang und die zu leistenden Arbeiten werden durch den Auftragnehmer erbracht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Teile der im Vertrag festgelegten Arbeiten an Dritte zu delegieren oder auszulagern. Mit dem Abschluss des Vertrags entsteht ausschliesslich ein Auftragsverhältnis. Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die in der Schweiz obligatorischen Versicherungen der beruflichen Altersvorsorge. 

       2. Vertragsabschluss 
Nach Auftragsvergabe stellt der Auftragnehmer einen Projektplan für die Realisierung auf. Darin werden Kundenwünsche (Saisonalitäten, Ferienabwesenheiten, etc.) erfasst und entsprechend berücksichtigt. Danach gilt der vereinbarte Projektplan für beide Seiten als verbindlich. Inhaltlich kann der Kunde Anpassungswünsche vornehmen, wenn der Fokus innerhalb der Laufzeit gewechselt werden soll. Sämtliche Stunden, die im Kontext zu Anpassungen vorzunehmen sind, werden zu den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensätzen separat in Rechnung gestellt. 

       3. Spesen 
Sofern nichts vereinbart, sind Bürospesen in den Stundensätzen enthalten. Wünscht der Kunde Besprechungen in den eigenen Geschäftsräumlichkeiten, werden Anfahrtszeiten mit dem halben Stundensatz und Anfahrtskosten (SBB-Fahrkarte im Halb-Tax-Tarif) in Rechnung gestellt. 

       4. Mitwirkungspflichten 
Der Kunde hat am Projekt eine Mitwirkungspflicht. Diese ist insbesondere dann relevant, wenn das Projekt auf Inputs des Kunden bspw. in Form von Feedbacks, dem Anliefern neuer Adressen usw. angewiesen ist. Allfällige Verzüge mit anschliessend notwendigen Anpassungen des Projektplanes, haben die gleichen Kostenfolgen wie unter Punkt 2. Müssen für das Projekt Adressen bei externen Partnern beschafft werden, so hat dies sofern nicht anderweitig vereinbart, durch den Kunden und auf dessen Rechnung zu erfolgen. 

       5. Rechnungsstellung, Zahlungsfristen und Zahlungsverzug 
Die zu erbringenden Leistungen werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, im Rahmen eines 3-Monats-Abonnements mit fixem Stundenumfang im Voraus in Rechnung gestellt, fällig in gleichen Monatsraten und erstmals zum Beginn der Abonnementslaufzeit. Die Arbeiten beginnen mit dem Zahlungseingang. 
Dieser Dienstleistungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ende der Abonnementslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Dienstleistungsvertrag wiederkehrend um dieselbe Abonnementslaufzeit. 
Fallen Mehrkosten an aus Punkt 2 (Änderung des Fokus im Projektplan mit Auswirkung auf Vorlaufzeiten, die zusätzlich zu im Abonnementumfang enthaltenen Stunden vorzunehmen sind), Punkt 4 (Leerlaufzeiten durch Verzüge bei Mitwirkungspflichten) oder Punkt 3 (vereinbarte Spesen), werden diese monatlich separat mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist fällig und in Rechnung gestellt. 
Bei Zahlungsverzug wird der ausstehende Betrag mit 5% verzinst. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von jeweils CHF 60.- fällig. Allfällige Betreibungskosten gehen vollständig Zulasten des Kunden. Ist der Kunde in Verzug, so hat der Auftragnehmer das Recht, die operativen Tätigkeiten sofort zu stoppen. 

       6. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden 
Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden hat zur Folge, dass die Kosten des gesamten Auftrages in Rechnung gestellt werden. Der Kunde verzichtet in diesem Fall ausdrücklich auf die ausstehenden Leistungen des Auftragnehmers und akzeptiert die Restforderung in der Höhe der verbleibenden Ausstände. 

       7. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer 
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Auftragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Diese vorzeitige Vertragsauflösung hat zur Folge, dass sämtliche Restforderungen nebst sämtlichen bereits erbrachten und noch nicht in Rechnung gestellten Dienstleistungen mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist fällig werden. 

       8. Datenschutz und Verschwiegenheit 
Der Auftragnehmer hält sich an die in der Schweiz geltenden Richtlinien und Gesetze des Datenschutzes. Er behält sich das Recht vor, für die Auftragserfüllung notwendige Drittparteien mit Auftragsrelevanten Informationen zu versorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit auch über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. 

       9. Haftung 
Wird dem Auftragnehmer durch den Kunden Zugang zu seinen IT Systemen, Hardware, etc. gewährt, so ist der Kunde für deren Sicherheit verantwortlich. Jegliche Haftung im Falle eines Datenverlusts, Virenbefall, Hacks oder sonstigen Unterbrüchen wird durch den Auftragnehmer abgelehnt.

       10. Vertragsänderungen 
Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Zustimmung der Vertragsparteien. 

       11. Anwendbares Recht 
Dieser Dienstleistungsvertrag untersteht dem schweizerischen Recht. 

       12. Gerichtsstand 
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelfirma Marc Müller’s. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Marc Müller’s, 
Scheibenstrasse 25, 3014 Bern, Schweiz. 
Gültig ab 04.07.2024.
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